JAV der Gesundheits- und Krankenpflege Rhein-Kreis-Neuss

Bewertungen der Praxiseinsätze

In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass im Praxiseinsatz auf den Stationen kein Erstgespräch und/oder kein Zwischengespräch stattfindet. Wir möchten euch nochmals darauf hinweisen, dass ihr nicht nur das Recht auf ein Erstgespräch und Zwischengespräch habt, sondern auch die Verpflichtung dieses einzufordern. Häufig gehörte Antwort auf eine Anfrage nach einem Gespräch ist der Personalmangel bzw. der Zeitmangel. Für die Stationen sind diese Gespräche ebenfalls verpflichtend und müssen mit dem Auszubildenden geführt werden, da sonst weder das Lernziel bestimmt werden kann noch die Erreichung sicher gestellt werden kann. Bei Kritik an Leistungen eines Schülers sind sofort mit dem Gesprächspartner im Zwischengespräch Maßnahmen abzustimmen, um in der verbleibenden Zeit eine Verbesserung der Kritikpunkte zu erreichen. Diese sollten am Besten schriftlich im Bewertungsbogen festgehalten werden.

Bei schlechten Bewertungen am Ende des Praxiseinsatzes wurde von Seiten der Schule das Fehlen bzw. nicht gehaltene Zwischengespräche dem Auszubildenden angelastet, der nicht nachhaltig genug einen Termin hinterfragt hat. Solltet ihr trotz intensiver Bemühungen keinen Termin bekommen, so müsst ihr sofort die Schule bzw. die JAV darüber informieren und um Unterstützung bitten. Sonst können wir euch auch bei unklaren Bewertungen und aus eurer Sicht ungerechtfertigten Praxisbewertungen kaum eine Hilfe zukommen lassen.

Ein ausführliches Bewertungsgespräch am Ende eures Praxiseinsatzes versteht sich von selbst. Dies sollte neben der eigentlichen Bewertung auch eine detaillierte Begründung der Bewertung enthalten, damit ihr eure Leistung im nächsten Praxiseinsatz verbessern könnt. Auch hier gilt, wenn ihr nicht mit der Bewertung einverstanden seid, eine Stellungnahme zu verfassen und der Praxisbewertung anzuhängen bevor ihr diese abgebt. Auch hier besteht die Möglichkeit, wenn euch vor dem Gespräch eine schlechte Bewertung signalisiert wird, sowohl die JAV als auch die Schule mit ins Gespräch zu holen.


Einladungen zu Gesprächen

Vermehrt finden derzeit auch Gespräche in der Schule statt, zu denen durch die Schulleitung oder DozentInnen geladen wird. Leider wird dabei oftmals darauf verzichtet bei der Einladung die "Höflichkeitsregeln" einer Gesprächseinladung einzuhalten. Dies bedingt, dass vorab ein Gesprächstermin (Anfangszeit und Endzeit) mit einer entsprechend langfristigen Vorlaufzeit benannt wird, das detaillierte Thema des Gespräches als auch die gesamten daran teilnehmenden Gesprächspartner. Eventuelle Änderungen sind entsprechend vorher durch die Beteiligten Gesprächspartner allen mitzuteilen.
Spontan zitierte Termine erwecken den Eindruck, dass Gesprächspartner dabei unter Druck gesetzt werden sollen und hinterlassen einen bitteren Beigeschmack. Auch die Auszubildenden haben die Möglichkeit bei solchen Gesprächen einen Beistand seiner Wahl mitzunehmen. Dies kann ein Freund/ eine Freundin oder aber auch ein Vertreter der  JAV bzw. des Personalrates / Betriebsrates sein, der zumindest mithört und in prikären Situationen auch eingreifen kann. Gespräche können auch von eurer Seite aus jederzeit abgebrochen und beendet werden. Insbesonder an dieser Stelle als auch im gesamten Gespräch sind die Kommunikations- (die werden ja bereits im Unterkurs vermittelt) und Höflichkeitsregeln einzuhalten.


Urlaubsanspruch und Gehaltserhöhung 2012

Der Urlaubsanspruch und die Gehaltserhöhung sind durch den Tarifvertrag (verhandelt zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften) nun endgültig festgeschrieben. Für das Jahr 2012 stehen allen Auszubildenden nun 30 Tage Urlaub zu, ab dem kommenden Jahr dann 27 Tage/Jahr. Inwieweit die Urlaubstage, die über die bisherigen hinaus gehen, von der Schule verplant werden oder aber frei von euch geplant werden können ist derzeit noch in Klärung. Im nächsten Jahr ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Uralubstage wieder durch die Schule vorgegeben werden.

Die Auszuahlung der Gehaltserhöhung erfolgt mit der Abrechnung im Juli. Somit erhält dann jeder Auszbildende 50,-€/Monat rückwirkend ab März zusätzlich ausgezahlt. Dies bedeutet, dsss ihr dann 250,-€ Brutto mehr auf eurer Abrechnung haben werdet. Davon bedient sich vermutlich auch erst einmal das Finanzamt mit. Das Geld erhaltet ihr jedoch beim Lohnsteuerjahresausgleich am Ende des Jahres zurück. Aber dazu müsst ihr unbedingt den Lohnsteuierjahresausgleich machen, sonst schenkt ihr dem Finanzamt / Staat das Geld! :-(