JAV der Gesundheits- und Krankenpflege Rhein-Kreis-Neuss

Jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst: Ab sofort mehr Urlaub 

23.03.2012

Spektakuläres Urteil des Bundes­arbeitsgerichts: Jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden erhalten mehr Urlaub. Das gilt auch für Mitarbeiter in privaten Betrieben, die den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden. test.de sagt, was Betroffene jetzt tun sollten.

Weniger Erholung für Jüngere
Geklagt hatte eine heute 41-jährige Angestellte des Landkreises Barnim mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di. Sie hatte für die Jahre 2008 und 2009 jeweils einen Tag zusätzlichen Urlaub gefordert. Damals war sie noch nicht 40. Laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen ihr damit nur 29 Urlaubstage zu. Ab dem Jahr, in dem Betroffene 40 Jahre alt werden, gibt es laut TVöD 30 Tage. Für Kalenderjahre vor dem 30. Geburtstag liegt der Urlaubsanspruch sogar bei nur 26 Tagen.

Rechtswidrige Diskriminierung
Für das Bundesarbeitsgericht ist das ein klarer Fall: Die Benachteiligung von Jüngeren durch geringere Urlaubsansprüche im Tarifvertrag ist nicht gerechtfertigt und damit ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Folge: Betroffenen Arbeitgeber müssen allen Mitarbeitern ab sofort 30 Tage Urlaub gewähren. Unter 40-jährige erhalten also einen Tag zusätzlichen Urlaub und unter 30-jährige sogar vier Tage. Hunderttausende profitieren. Der TVöD gilt in Bund, Ländern und Gemeinden sowie zahlreichen weiteren Unternehmen, Anstalten und Körperschaften.

Anmeldung von Ansprüchen
Betroffene sollten ihren erweiterten Urlaubsanspruch sofort schriftlich anmelden. Mit Monatsende könnten sonst möglicherweise schon wieder Urlaubstage verloren gehen. Nötig, aber auch ausreichend ist ein formloses Schreiben an die Personalstelle mit Unterschrift: „Hiermit beantrage ich, mir wie älteren Kollegen auch im laufenden Jahr 30 Tage Urlaub zu bewilligen und soweit noch möglich auch den Urlaub fürs vergangene Jahr nachträglich entsprechend aufzustocken und aufs laufende Jahr zu übertragen.“ Ob Forderungen von Urlaub für das vergangene Jahr begründet sind, ist noch unklar. Möglicherweise gibt es nur für Mitarbeiter anteilig Extra-Urlaub fürs vergangene Jahr, soweit Sie noch Resturlaub übrig haben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012
Aktenzeichen: 9 AZR 529/10

[Update 03.04.2012] Dabei bleibts auch nach dem neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Wer in diesem Jahr Anspruch auf 30 Tage Urlaub hat, bekommt auch in Zukunft 30 Tage Urlaub. Ab 2013 neu eingestellte Kollegen bekommen bis zum Jahr, in dem sie 55 Jahre alt werden, nur noch 29 Tage Urlaub. Das stellt erneut eine Alterdiskriminierung dar. Das Bundesarbeitsgericht hatte jedoch angedeutet, dass es eine solche Altersgrenze wegen der in höherem Alter abnehmenden Belastbarkeit wohl für gerechtfertigt halten wird.

Quelle: http://www.test.de/Juengere-Mitarbeiter-im-oeffentlichen-Dienst-Ab-sofort-mehr-Urlaub-4349312-4349314/

Dokument der Komba: Information

Antrag zum Download: Urlaubsantrag