JAV der Gesundheits- und Krankenpflege Rhein-Kreis-Neuss

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag muss neben der Bezeichnung des Ausbildungsberufes mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Art und Gliederung der Ausbildung sowie die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs Kündigungsvoraussetzungen

Außerdem muss ein Hinweis auf die Geltung des Tarifvertrages für Auszubildende im Öffentlichen Dienst (TVAöD oder TVA-L) sowie die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwendende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Ausbildungsvertrag enthalten sein

Probezeit

Die Probezeit beträgt während der Ausbildung grundsätzlich drei und für eine Ausbildung im Pflegebereich sechs Monate. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber prüfen, ob der Auszubildende für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Ebenso kann sich der Auszubildende in dieser Zeit ein Bild davon machen, ob die Arbeitsstelle für ihn „okay“ ist und seinen Vorstellungen entspricht. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Es ist ausreichend, wenn die Kündigung mündlich erfolgt.

Vergütung

Die Höhe der Bezahlung während der Ausbildung ergibt sich für den Bereich des Bundes und der Kommunen aus § 8 TVAöD. Dort ist festgelegt, was Du in welchem Ausbildungsjahr verdienst. Wenn Du im Bereich der Länderverwaltung ausgebildet wirst, ergibt sich Deine Bezahlung aus § 8 TVA-L. Neben diesem Ausbildungsentgelt“ stehen allen Auszubildenden bei Bund, Ländern und Kommunen monatlich Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro zu. Hierfür musst Du einen entsprechenden Vertrag (zum Beispiel Bausparvertrag, Lebensversicherung) abschließen und dem Arbeitgeber schriftlich die Kontaktdaten (Unternehmen, Vertragsnummer, Bankverbindung) zukommen lassen. Wie hoch Dein Ausbildungsentgelt ist, kannst Du bei Deiner JAV oder dem PR erfahren.

Urlaub und Arbeitsbefreiung

Auszubildende bekommen Erholungsurlaub bei Fortzahlung der Bezüge. Der Urlaubsanspruch beträgt bis zum 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage. Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen Du dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hättest. Nach Möglichkeit sollte der Urlaub zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit erteilt werden. Wirst Du während des Urlaubs krank, so sollte dies sofort dem Arbeitgeber gemeldet werden, da die entsprechenden Urlaubstage gutgeschrieben werden müssen. Aus wichtigen persönlichen Anlässen (zum Beispiel Umzug aus dienstlichen Gründen, Tod nächster Angehöriger) besteht Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Auch für gewerkschaftliche Zwecke können sich Auszubildende vom Dienst befreien lassen – beispielsweise für Bildungsseminare. Darüber hinaus könnt ihr bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr für Bildungsveranstaltungen beantragen, allerdings müssen die Bildungsveranstaltungen eine Anerkennung gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vorweisen. Außerdem sind Auszubildende vor der vorgeschriebenen (Abschluss-)Prüfung an mindestens fünf Ausbildungstagen zwecks Vorbereitung freizustellen. Diese Vorbereitungstage können grundsätzlich auch einzeln genommen werde