JAV der Gesundheits- und Krankenpflege Rhein-Kreis-Neuss

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung in den Pflegeberufen sind für Euch als Auszubildende als auch für die Rhein-Kreis Neuss Kliniken als Ausbilder verbindlich durch verschiedene Gesetze geregelt.

So legen das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflgG) sowie die Richtlinie für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege von NRW, sowohl die Ausbildungsinhalte und alle anderen Bestimmungen für Eure Ausbildung und die spätere Berufsausübung fest.

Für die nicht pflegerischen Ausbildungen in unseren Kliniken sind insbesondere das Berufsbildungsgesetz sowie die Maßgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) bindend.

Für die Azubis die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Schutzmaßnahmen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben.

Wenn Ihr fragen zu den Gesetzen und Vorschriften habt, könnt ihr diese bei der JAV bzw. dem PR einsehen.