JAV der Gesundheits- und Krankenpflege Rhein-Kreis-Neuss

Eure Interessensvertretungen

Da einzelne Auszubildende aber auch einzelne Mitarbeiter nicht immer in der Lage sind sich gegen die oswjdkf des Arbeitgebers durchzusetzten bzw. stand zu halten sind in der deutschen Arbeitswelt Personalvertretungen gesetzlich vorgeschrieben. Während in der sogenannten „freien Wirtschaft" die Interessen der Beschäftigten und Auszubildneden von Betriebsrat und JAV vertreten werden gibt es für den ödffentlichen Dienst gem. der Landespersonalvertretungsgesetze die Personalräte und JAVen die Eure Interessen und die aller anderen Beschäftigten gegenüber dem Arvbeitgeber zu vertreten haben.

Hierzu sind ihnen per Gesetz u.a. folgende Aufgaben ins „Gebetbuch" geschrieben worden:

Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,

sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,

Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

Die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung zu fördern und durchzusetzen (keine Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung etc.)

Als Personalvertretungsgremien zum Wohle der Beschäftigten zusammenzuarbeiten.

Hierzu stehen der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung als auch dem Personalrat ein Katalog von Maßnahmen zur Verfügung, welche der Arbeitgeber nur umsetzen darf, wenn die Personalvertretung zugestimmt hat bzw. Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Außerdem müssen die JAV als auch der PR jährlich eine Jugend- und Auszubildendenversammlung bzw. Personalversammlung durchführen und dabei einen Tätigkeitsbericht abgeben. Zudem haben die Beschäftigten dabei die Möglichkeit der JAV bzw. dem PR Aufträge zu geben.

Natürlich werden sowohl Jugend- und Auszubildendenvertretung (alle 2 Jahre) als auch Schwerbehindertenvertretung und Personalrat (alle 4 Jahre) von den Beschäftigten in freier und geheimer Wahl aus der Mitte der Beschäftigten gewählt.